SeHT SelbständigkeitsHilfe bei Teilleistungsschwächen e.V.
Regiofreiburg

Selbständigkeitshilfe bei Teilleistungsschwächen e.V.

Der Verein

Gründung

Die Selbsthilfegruppe entstand im Jahr 2000 aus einem Gesprächskreis von mit AD(H)S betroffenen Familien um den Freiburger Kinderarzt Dr. Tobias Tüchelmann. 2002 wurde darauf aufbauend der Selbsthilfeverein SeHT Regiofreiburg e.V. gegründet.

 

Mitglieder

sind Eltern, Betroffene, Fachleute und Interessierte, die zur Förderung der benachteiligten Menschen mit AD(H)S und Teilleistungsschwächen beitragen wollen.

 

Ziel des Selbthilfevereins

ist es, Eltern von Kindern mit AD(H)S und Teilleistungsschwächen zu unterstützen. Sie sollen gestärkt werden, Alltagssituationen leichter bewältigen zu können und die Selbständigkeit ihrer Kinder zu fördern.

SeHT leistet präventive Hilfe, wie sie gemäß Uno Charta und im SGB VIII §11 verankert ist. SeHT Regiofreiburg e.V. ist gemeinnützig anerkannt.

 

Die Arbeit vor Ort

SeHT Regiofreiburg e.V. versteht sich als Selbsthilfeorganisation. Ihre Angebote erwachsen vor allem aus dem Bedarf vor Ort und den Initiativen betroffener Mitglieder.

Mitglieder

So werden Sie Mitglied bei SeHT Regiofreiburg e.V.

  • Einzelbeitrag: 32,00 €
  • Familienbeitrag 64,00 €. Die Beträge sind als Mindestbeiträge zu verstehen.
    Der Beitrag kann auf Antrag ermäßigt werden.

Mitgliedsantrag

Ihre Spenden

Bitte helfen Sie der Regionalvereinigung SeHT durch eine Mitgliedschaft oder durch Ihre Spende.

SeHT Regiofreiburg e.V.
IBAN DE09 6809 0000 0017 1257 02
BIC GENODE61FR1

Volksbank Freiburg eG

Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.

Der Verein ist wegen der Förderung der Jugendhilfe, sowie der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, durch Bescheinigung des Finanzamts Freiburg-Stadt als nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dienend und zu den in § 5 Abs. 1, Nr. 9 des KStG bezeichneten Personenvereinigungen gehörig unter der Steuernummer 06470/16247 mit Bescheid vom 24.03.2023 anerkannt.

Satzung

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